Männerpension:

Bei der Vollstreckung von 3 Haftbefehlen wurden die Dortmunder Beamten darauf verwiesen, dass der gesuchte Mann sich an seinem Arbeitsplatz aufhalte – so weit, so unspektakulär.

Einer nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalt. In der er aber nicht einsitze, nein. In der er als Justizvollzugsbeamter arbeite. Für so Einen sind 23 Tage Haft ja quasi bezahlter Urlaub. Ob er diesen gleich vor Ort antreten durfte und was er mit den dadurch gesparten 1.104,- Euro vor hat, bleibt unklar.

Dessen Kollegen konnten auf telefonische Nachfrage die Haftbefehle jedenfalls irgendwie nicht so richtig vollstrecken. Äh, ach? Weil die Schirmchen gerade aus waren, oder warum? Die örtliche Polizeidienststelle konnte dem Mann zwar keinen Frühbucherrabatt gewähren, jedoch sicherlich ein angemessenes Hotel empfehlen. Für 48,- Euro pro Übernachtung bekommt man zwar nicht immer Meerblick, aber immerhin Vollpension.

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